Vorteil der Immobilie als Kapitalanlage
Die Immobilie ist werthaltig, krisenfest und inflationsbeständig.
Sie stellt einen substanziellen Sachwert dar. Die Eigentumsverhältnisse von Immobilien werden in Deutschland im öffentlichen Register, dem Grundbuch, dokumentiert. Als Kapitalanlageobjekt bietet letztlich nur noch die fremdgenutzte Immobilie größere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Diese sind neben der üblichen Absetzung für Abnutzung (AfA) oder umgangssprachlich Abschreibung auch die Zinsen für die Finanzierung und einige weitere Werbungskosten im Zuge von Vermietung und Verpachtung. Die allgemeine AfA beträgt in der Regel 2% p.a.. Besondere Regelungen finden sie unter "Steuerliche Aspekte".
Rendite
Die Rendite einer Immobilie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am wichtigsten ist die Lage. Dann folgen Zustand, Grundriss und Ausstattung der Immobilie. Denn diese Faktoren wirken sich direkt auf die Vermietbarkeit des Objekts aus.
Liegt eine Immobilie zentral in einer attraktiven Stadt, aber dennoch ruhig gelegen, darf man mit hohen Wertzuwächsen rechnen. Denn je attraktiver das Objekt, desto höher sind die zu erwartenden Mieteinnahmen und desto höher fallen die Mietsteigerungen aus.
Die Mietrendite wird auch als Sofortrendite bezeichnet, da diese sofort nach der Investition an den Eigentümer der Immobilie zurückfliesst. Die Mietrendite beträgt hierzulande durchschnittlich zwischen 3,5 - 5 % p. a.. Bei regelmäßiger Instandhaltung beträgt die durchschnittliche Wertsteigerung einer Immobilie langfristig ca. 1,5% bis 2,5% pro Jahr und entspricht in etwa der Inflationsrate. Das derzeitige historisch niedrige Zinsniveau macht zudem eine Finanzierung der Immobilie besonders interessant. Insbesondere bei vermieteten Objekten.
Eine Immobilieninvestititon weist bei derzeit attraktiven Renditen von bis zu 5% p.a. eine hohe Sicherheit, Inflationsschutz, steuerlicher Vorteile und eine langfristige Wertsteigerung auf.
Steuerliche Aspekte
Die Investition in eine Immobilie bietet einige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. So können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten direkt als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hinzu kommt die steuerliche Absetzung für Abnutzung (AfA oder Abschreibung). Hier gilt bei Denkmalschutzimmobilien der § 7i Einkommensteuergesetz:
Bei fremdgenutzten, also vermieteten Denkmalschutz-Immobilien kann zusätzlich zur allgemeinen Abschreibung innerhalb von zwölf Jahren der Sanierungsaufwand komplett geltend gemacht werden. Je höher der Sanierungsanteil, desto höher sind auch die anzusetzenden Werbungskosten.
Unter steuerlichen Aspekten ist die vermietete Denkmalschutzimmobilie äusserst attraktiv.
Während der laufenden Vermietung erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dem gegenüber können Sie die Darlehenszinsen, die Verwaltungs- und Erhaltungskosten und die oben erwähnte Abschreibung erlösmindernd als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen.
Im Idealfall enstehen so Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die im Rahmen ihrer Einkommenssteuer verrechnet werden und ihre Steuerlast senken. Somit beteiligen Sie den Fiskus quasi an ihrer Vermögensbildung.
Später, wenn die Immobilie entschuldet ist, fliessen Ihnen die Überschüsse quasi wie eine Rente als Einkommen zu.
Ein weiterer Vorteil:
Nach einer Haltedauer von mindestens 10 Jahren sind Gewinne bei der Veräußerung von Immobilien steuerfrei.