Geschlossene Beteiligung Nachteile
Risiken geschlossener Fonds:
Den Vorteilen bzw. Chancen geschlossener Beteiligungen stehen wie bei allen Anlageformen auch Nachteile bzw. Risiken gegenüber, die wir an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen wollen.

- Einlagensicherung fehlt. Bei unternehmerischen Beteiligungen handelt sich um Wagniskapital. Nur so sind die im Vergleich zu anderen Anlageformen hohen Renditen erzielbar. Das Risiko eines Totalverlustes der Einlage gehört zum Wesen einer unternehmerischen Beteiligung. Grund können geänderte Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Fehlentscheidungen des Fondsmanagements oder zum Beispiel eine schlechtere Auftragslage bei Schiffsfonds oder ein Mietausfall bei geschlossenen Immobilienfonds oder eine starke Währungsschwankung bei Fremdwährungsfonds sein.
- Eine – wenn auch oft nur vorübergehende – Verschlechterung des Geschäfts, das der Beteiligung zugrunde liegt, führt in der Regel zu einer Aussetzung der fortlaufenden Ausschüttungen und schlimmstenfalls eben auch zum Totalverlust der Einlage.
- Fehlende staatliche Kontrolle. Vorgaben gibt es zwar inzwischen für den Aufbau und den Informationsgehalt der Beteiligungsprospekte im Rahmen des Standards IDW-S4, aber ungeprüft bleibt die Geschäftsidee als solches. Der Freiheit und Flexibilität der Fondsinitiatoren steht damit das Risiko gegenüber, dass auch extrem risikoreiche Beteiligungskonzepte oder steuerlich unausgereifte Fondskonzepte auf den Markt kommen.
- Fondsinitiator hat keine oder ungenügende Expertise.
- Langfristige Kapitalbindung: Die Laufzeiten geschlossener Fonds betragen manschmal 3 bis 5 Jahre, oftmals aber 10 Jahre und mehr. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nicht vorgesehen und ein vorzeitiger Verkauf über den “Zweitmarkt” nicht garantiert.
- Eingeschränkte Mitwirkungsrechte des einzelnen Anlegers: Meist sind nur Mehrheitsentscheidungen in den Gesellschafterversammlungen vorgesehen.
- Mögliche Haftungsrisiken bestehen, wenn über die Einlage hinaus gehaftet werden soll, was aber in der Regel konstruktiv ausgeschlossen ist.
Wie man die Risiken von Anlagen in Beteiligungen verringern kann, können Sie hier in einem Blog-Beitrag nachlesen.