Vorteile einer Denkmal-Immobilie
Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie bietet im Vergleich zu anderen Anlagen viele Vorteile. Auch im Vergleich zu Bestandsimmobilien und Neubauten sind Denkmalobjekte begünstigt.
Denkmalimmobilien sind Immobilien, deren Erhalt als Kulturgut durch den Staat im Rahmen des Denkmal-Schutz-Gesetzes (DSchG) in besonderer Weise gesichert und gefördert wird. Mit der Aufnahme einer Immobilie in die Denkmalliste der unteren Denkmalbehörden gilt ein Objekt als Denkmal-Immoblie. Diese kann bei der Sanierung staatlich gefördert werden.
Zusätzlich schafft der Staat Anreize im Rahmen des § 7i des Einkommenssteuergesetzes (EkStG) für private Käufer von Denkmalimmobilien. Neben der regulären steuerlichen Abschreibung (AfA) gibt es für Denkmalimmobilien Sonderabschreibungen und Denkmal-AfA. Die Sanierungskosten, die meist den größten Anteil der Investitionskosten ausmachen, sind in besonderem Maße steuerlich ansetzbar.
Dadurch kann der Käufer (Anleger) einer Denkmal-Immobilie durch die hohe Denkmal-Abschreibung Jahr für Jahr den Großteil der Sanierungskosten bei seiner Einkommenssteuer geltend machen.
Eigennutzer von Denkmalimmobilien können so bis zu 90% der Sanierungskosten in den ersten 10 Jahren steuerlich abschreiben.
Kapitalanleger profitieren von der Absetzbarkeit der vollständigen Sanierungskosten. In den ersten 8 Jahren werden pro Jahr 9% und in den weiteren 4 Jahren jeweils 7% pro Jahr steuerlich anerkannt.
Gewinne aus einer späteren Wiederveräußerung sind nach einer Haltedauer von 10 Jahren steuerfrei.
Zudem bieten sanierte Denkmalimmobilien neben gesuchtem Wohnraum den Bewohnern ein besonderes Flair.